Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 5 Sa 143/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 46g ArbGG, § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
Keine Wiedereinsetzung bei unterlassener Ersatzeinreichung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
§ ... 46 g Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), § 66 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 ArbGG, § 522 Absatz 1 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO), § 66 Absatz 1 Satz 1 und 2 ArbGG, § 66 Absatz 2 Satz 2 ArbGG, § 46 g Satz 3 ArbGG, § 234 Absatz 1 ZPO, § 234 ZPO, § 234 Absatz 2 ZPO, § 85 Absatz 2 ZPO, § 237 ZPO, § 46 g Satz 1 ArbGG, § 46 g Satz 2 ArbGG, § 233 ZPO, § 46 g ArbGG, § 97 Absatz 1 ZPO, § 77 Satz 1, Satz 2 ArbGG, § 72 Absatz 2 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233 ; ZPO § 234 Abs. 2 ; ZPO § 237
Verschuldensmaßstab des § 233 ZPO bei Fristversäumnis durch den beauftragten Rechtsanwalt; Fristwahrende Einreichung von Schriftsätzen bei vorübergehender Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung; Verschuldenszurechnung gem. § 85 Abs. 2 ZPO - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
BeA-Übermittlung unmöglich: Ersatzeinreichung erforderlich!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verschuldensmaßstab des § 233 ZPO bei Fristversäumnis durch den beauftragten Rechtsanwalt; Fristwahrende Einreichung von Schriftsätzen bei vorübergehender Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung; Verschuldenszurechnung gem. § 85 Abs. 2 ZPO
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 03.01.2023 - 17 Ca 8528/22
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 5 Sa 143/23
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.09.2015 - V ZB 54/15
Wiedereinsetzung: Verschuldensvorwurf bei Fristversäumung wegen fehlerhafter …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 5 Sa 143/23
Für den nach § 233 ZPO maßgeblichen Verschuldensmaßstab ist zwar nicht von der äußersten und größtmöglichen Sorgfalt auszugehen, sondern von der von einer ordentlichen Rechtsanwältin oder einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernden üblichen Sorgfalt (BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 54/15).Für den nach § 233 ZPO maßgeblichen Verschuldensmaßstab ist zwar nicht von der äußersten und größtmöglichen Sorgfalt auszugehen, sondern von der von einer ordentlichen Rechtsanwältin oder einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernden üblichen Sorgfalt (BGH, Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 54/15).
- BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist - neuerlicher Antrag …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 5 Sa 143/23
Das ist der Fall, wenn die Partei oder ihr Vertreter (§ 85 Absatz 2 ZPO) erkannt hat oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können, dass ein Wiedereinsetzungsantrag erforderlich ist (BAG, Beschluss vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 -, Randnummer 10; BGH, Beschluss vom 25. Mai 1994 - XII ZB 31/94 -, Randnummer 11). - BGH, 25.05.1994 - XII ZB 31/94
Schuldhaftes Nichterkennen einer Fristversäumung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2023 - 5 Sa 143/23
Das ist der Fall, wenn die Partei oder ihr Vertreter (§ 85 Absatz 2 ZPO) erkannt hat oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können, dass ein Wiedereinsetzungsantrag erforderlich ist (BAG, Beschluss vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 -, Randnummer 10; BGH, Beschluss vom 25. Mai 1994 - XII ZB 31/94 -, Randnummer 11).
- OVG Niedersachsen, 18.04.2024 - 14 ME 48/24
Begründungsfrist; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist
Schließlich musste sich die Inanspruchnahme der Telefaxoption für den Prozessbevollmächtigten des Klägers auch aufdrängen (…vgl. auch OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 2.11.2023 - 10 N 53/23 -, juris Rn. 8; LArbG Berl.-Bbg, Beschl. v. 8.5.2023 - 5 Sa 143/23 -, juris Rn. 9;… BayVGH, Beschl. v. 11.1.2023 - 11 CS 22.2308 -, juris Rn. 6;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.12.2019 - 19 U 98/19 -, BeckRS 2019, 55344 Rn. 7). - LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 363/23
Zulässigkeit der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Zu der üblichen Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts gehört jedoch die Kenntnis des § 46g ArbGG und der Möglichkeit, Schriftsätze bei vorübergehender Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments fristwahrend nach allgemeinen Vorschriften zu übermitteln (LAG Berlin-Brandenburg vom 08.05.2023, 5 Sa 143/23).